Compliance

von ControlExpert

Verhaltenskodex

ControlExpert hat sich dem Null-Toleranz-Prinzip in Hinsicht auf Diskriminierung, Insidergeschäften, unzureichendem Datenschutz, Kartellrechtsverstößen und Korruption verpflichtet. Wir halten uns uneingeschränkt an internationale bis regionale Rechtsnormen und wahren effiziente und solide Systeme, Verfahren und Kontrollen.


Der CE Compliance-Leitfaden untersagt insbesondere das Anbieten, Akzeptieren, Zahlen oder Autorisieren von Bestechungsgeldern oder jegliche Art von Korruption.


ControlExpert fordert in jeder Hinsicht Transparenz und Integrität in allen Geschäftsangelegenheiten, um unangemessene Vorteile oder den Anschein eines fragwürdigen Verhaltens durch Mitarbeiter oder Dritte, mit denen wir Geschäftsbeziehungen unterhalten, zu vermeiden.


Alle CE-Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie erhalten praktische Beratung für Entscheidungen und die Vermeidung potentieller Interessenkonflikte, wie das Annehmen von Geschenken und Einladungen von Geschäftspartnern.

Leitfaden

Unseren vollständigen Compliance Leitfaden können Sie hier lesen und herunterladen: 

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Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der ControlExpert Gruppe gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

 

I. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für ControlExpert höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Geschäftspartner, weitere Betroffene, die Umwelt und das Unternehmen abzuwenden.

 

II. Was sind schwere Verstöße?
Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Compliance der ControlExpert GmbH für die ControlExpert Verbundgesellschaften mehrere Meldewege eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeitende von ControlExpert als auch Außenstehende Hinweise auf Verstöße gegen externe rechtliche Vorschriften sowie interne Richtlinien abgeben. Hierzu gehören unter anderem Betrug und Diebstahl, Bestechung und Korruption, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, Belästigung und Diskriminierung, Verkauf unter Vorgabe falscher Tatsachen, Verstoß gegen den Verhaltenskodex der Allianz und gegen sonstige interne Unternehmensrichtlinien sowie Gesetze oder Richtlinien.

 

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Kundenanliegen in Zusammenhang mit Dienstleistungen von ControlExpert gedacht ist. Sollten Sie mit einer Leistung von ControlExpert unzufrieden sein, wenden Sie sich gerne an unser zentrales Kundenbeschwerdesystem info@controlexpert.de

 

III. Kontakt mit der zuständigen Compliance-Einheit
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei ControlExpert haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der zuständigen Compliance-Einheit aufzunehmen:

 

  • per E-Mail an: compliance@controlexpert.com
  • über unser Hinweisgeber-Tool SpeakUp@Allianz. Die Allianz Gruppe betreibt ein modernes Tool, über das Sie uns – auch anonym – Hinweise zukommen lassen können. Die ControlExpert GmbH gehört als verbundenes Unternehmen zur Allianz Gruppe. SpeakUp@Allianz ermöglicht einen sicheren und vertraulichen Austausch zwischen der hinweisgebenden Person und Compliance über ein anonymisiertes Postfach.
  • per Brief an:
    ControlExpert GmbH, Compliance, Marie-Curie-Straße 3, 40764 Langenfeld

 

Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
ControlExpert geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber oder der Hinweisgeberin sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Beschäftigte.

 

IV. Vertraulichkeit und Hinweisgeberschutz
ControlExpert behandelt Hinweise grundsätzlich vertraulich und schützt die Identität von hinweisgebenden Personen. Sofern es sich um einen Hinweis im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, gelten die entsprechenden Regelungen.

ControlExpert duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben. Dies gilt auch dann, wenn eine Untersuchung die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt.

Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um mit allen erhaltenen Informationen sorgfältig umzugehen und die Interessen aller beteiligten Personen zu wahren. In bestimmten Fällen können Inhalte Ihrer Meldung zu Untersuchungszwecken an die für die Bearbeitung von Compliance-Hinweisen zuständigen Stellen weitergegeben werden.

Soweit eine Offenlegung erforderlich ist, beispielsweise zur Wahrung der Verteidigungsrechte des Betroffenen oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, wird der zu informierende Personenkreis so eng wie möglich gehalten. Solche rechtlichen Verpflichtungen können etwa Behördenanfragen oder datenschutzrechtliche Informationspflichten sein.

Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.